Die Kirchenpflege besteht aus 7 Mitgliedern, die für eine Amtsdauer von 4 Jahren an der Kirchgemeindeversammlung gewählt werden. Sie führt die Geschäfte der Kirchgemeinde, einer öffentlich rechtlichen Körperschaft, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen und vertritt die Kirchgemeinde nach aussen. Die Kirchenpflege ist verantwortlich für die Vorbereitung der Geschäfte, über die die Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung befinden.
Für die aktuelle Amtsperiode 2010-2014 sind gewählt:
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Präsident |
Aktuar, Vizepräsident |
Gutsverwalter |
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Personal |
Liegenschaften |
Delegierte |
Protokoll |
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